Sennheiser kooperiert bei Kartellverfahren vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt
7. Mai 2025
Bundeskartellamt setzt Bußgeld gegen Sennheiser wegen vertikaler Preisbindung im Bereich Consumer Electronics fest
Wedemark, 07. Mai 2025 – Das Bundeskartellamt hat am 30. April 2025 ein Bußgeld gegen Sennheiser festgesetzt. Grund hierfür ist der Vorwurf einer vertikalen Preisbindung im Geschäftsbereich Consumer Electronics; dieser Geschäftsbereich wurde mit Wirkung zum 1. März 2022 an die Sonova AG verkauft.
Mitarbeitende des Geschäftsbereichs Consumer Electronics hatten in der Vergangenheit über legitime unverbindliche Preisempfehlungen hinaus Einfluss auf die Preisgestaltung einiger Fachhändler genommen. Dies widerspricht nicht nur den rechtlichen Vorgaben, sondern auch den Unternehmenswerten, denen sich Sennheiser verpflichtet hat. Das Unternehmen bedauert diese Vorfälle sehr – insbesondere, da seit langem umfassende Vorgaben und breit angelegte, verpflichtende Trainings im Bereich Compliance bestehen. Sennheiser hat für die Vorfälle Verantwortung übernommen und bei der Aufklärung vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperiert. In diesem Zuge hat das Unternehmen auch der einvernehmlichen Beendigung des Kartellverfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes (Settlement) zugestimmt.
Über die Sennheiser-Gruppe
Die Zukunft der Audio-Welt zu gestalten und einzigartige Klangerlebnisse für Kund*innen zu schaffen – das ist der Anspruch, der die Mitarbeitenden der Sennheiser-Gruppe weltweit eint. Das unabhängige Familienunternehmen Sennheiser, das in dritter Generation von Dr. Andreas Sennheiser und Daniel Sennheiser geführt wird, wurde 1945 gegründet und ist heute einer der führenden Hersteller im Bereich professioneller Audiotechnik. sennheiser.com
Mareike Oer